Fragen zur Mitgliedschaft

Ich kann mich nicht einloggen, weil ich die Daten nicht mehr weiß. Gibt es eine Lösung?

Eine ausführliche Anleitung für das Einloggen auf www.fktg.ORG Zugang zur Webseite finden Sie hier im Downloadbereich
Bitte folgen Sie der Anleitung unter Punkt 1. Neue Mitglieder und solche, die ihr Passwort vergessen haben

Der Einlogg-Prozeß verlangt zwei Angaben:

Der Benutzername besteht immer aus ihrem Nachnamen und ihrem Vornamen, verbunden mit einem Punkt, außerdem in absoluter Kleinschreibweise und ohne Umlaute, also zum Beispiel "mueller.jakob". Der Benutzername ist vom Mitglied nicht änderbar, auch wenn man während der Anmeldung zur Eintragung dieses Benutzernamens aufgefordert wird. Wenn dieser Eintrag nicht der Spezifikation entspricht, wird er vom Admin entsprechend geändert und mitgeteilt.

Das Passwort erhalten Sie als Neumitglied oder, wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben. über die Funktion Passwort anfordern,  wie in der o.a. Anleitung beschrieben. Es besteht aus Buchstaben und Zahlen, Groß- und Kleinschreibung sowie Sonderzeichen.

Sollte das nicht funktionierten, weil die seinerzeit in Ihrem Profil angegebene Emailadresse nicht mehr stimmt oder existiert, kommen Sie nicht mehr alleine weiter. Mailen Sie Ihr Problem bitte an den Support (office@fktg.org) oder (wof@fktg.org). Wir können Ihr Passwort zwar nicht lesen, aber wir können ein neues Passwort setzen und mitteilen oder Ihre Emailadresse aktualisieren, damit Sie die Email mit dem Link empfangen können. Bitte mailen Sie auch Ihre Telefonnummer mit, weil wir solche Probleme am liebsten im direkten Kontakt mit Ihnen lösen.


Ich möchte andere Mitglieder suchen. Wo und wie ist das möglich?

Der Suchvorgang nach Mitgliedern ist aus Gründen des Datenschutzes nur innerhalb der FKTG und nur für Mitglieder möglich. Es ist deshalb nötig, dass Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden. Auf der Seite mit Ihrem Profil sehen Sie in der rechten Spalte den Block "Mitglieder finden". Durch Klick auf eine der ersten beiden angebotenen Möglichkeiten öffnet sich eine Maske, in die Sie Ihre Suche eingeben können. Achten Sie darauf, dass es bei der Suche nach Namen und Firmen mehrere Möglichkeiten wie z.B. Müller und Mueller, ZDF und Zweites Deutsches Fernsehen geben kann. Im Ergebnis werden Ihnen nur die Daten angezeigt, die das Mitglied zur Ansicht durch andere Mitglieder freigegeben hat.
Regionalgruppenleiter, Vorstand und Geschäftsführung werden ohne Suche nur als Liste angezeigt.


Ich bin auf www.fktg.org eingeloggt, trotzdem treten bei der Ausführung passwortgeschützter Aktionen Meldungen auf, die besagen, dass ich nicht berechtigt bin oder keinen Zugang habe. Was ist zu tun?

Diesen Fehler hatten wir häufiger in der gemeinsamen Nutzung von fktg.DE und fktg.ORG, jetzt kommt es praktisch nicht mehr vor. Wenn aber doch: Gehen Sie in der Hauptmenüleiste auf MyFKTG.  Wenn Anmelden erscheint, ist der Login "auf der Strecke" geblieben, dann loggen Sie sich bitte hier mit einem Klick auf myFKTG oder Anmelden mit Ihren Zugangsdaten nochmals ein. Wenn die Meldung mit dem Zugang auch dann noch erscheint, wenden Sie sich bitte an den Support office@fktg.org oder wof@fktg.org, damit wir das prüfen können.


Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag in der FKTG?

Der Jahres-Beitrag von 110,00 EUR inkl. FKT gilt seit 1.01.2017 und Folgejahre auf Beschluss der MV 2016 für alle Vollmitglieder.

Vollzeit-Studierende (ohne Einkommen aus regelmäßiger Tätigkeit) und Auszubildende zahlen 40 EUR pro Jahr. Zum Nachweis ist die Immatrik.-Bescheinigung per Fax (+49 (0)30 - 3061 49 11) oder (vorzugsweise) gescannt per E-Mail (office@fktg.org) zu schicken, bei Auszubildenden den Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Neu eintretende Mitglieder senden bitte die aktuelle Bescheinigung zum Zeitpunkt des Eintritts, aufgenommene Studenten-Mitglieder senden zum Ende des Beitragsjahres bitte nur die Bescheinigung des aktuellen Wintersemesters.


Auf welches Konto muß das Geld für die Mitgliedschaft bezahlt werden?

Bitte zahlen Sie den Mitgliederbeitrag nur ein auf das Konto der FKTG:
IBAN: DE94100900002259909000   BIC: BEVODEBBxxx (ab 1.02.2016 ist der BIC im SEPA-Raum nicht mehr erforderlich)

Bitte geben Sie dabei bitte Ihre MNr.XXXX am Anfang der 1. Zeile des Verwendungszwecks, gefolgt von "Mitgliedsbeitrag 2021". Danke, das erleichtert mir die Arbeit.

Am einfachsten erteilen Sie eine Genehmigung zum SEPA-Lastschriftverfahren durch Angabe Ihrer Bankdaten und Bestätigung der dort nachfolgenden Informationen mit 2 Häkchen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Unsere Gläubiger-ID lautet DE68ZZZ00000856419, Ihre individuelle Mandatsreferenz ist Ihre Mitgliedsnummer (Mnr.) also z.B. 1234 (1234 steht für Ihre Mitgliedsnummer)


Muß ich als Student jedes Jahr eine neue Immatrik.-Bescheinigung bringen?

Aufgenommene Studenten-Mitglieder senden, solange Sie studieren, zum Ende des Beitragsjahres bitte die Bescheinigung des aktuellen Wintersemesters. Das gilt auch, wenn das Studium mit Ablauf des Wintersemesters beendet sein wird. Es gilt immer der Status zum Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit am 15. Januar jeden Jahres. Die Geschäftsstelle erinnert alle Studierenden, deren Bescheinigung noch nicht vorliegt (und das sind die meisten) per Email an die Abgabe des Nachweises. Wenn das Studium während des laufenden Jahres abgeschlossen wurde, teilen Sie dies anstelle der Bescheinigung bitte der Geschäftsstelle mit. Sie erhalten dann eine Begrüßungsmail als Vollmitglied im kommenden Jahr. Wenn bis zum 15.01. kein Nachweis und auch sonst keine Mitteilung vorliegt, wird zunächst die Vollmitgliedschaft angenommen und der Beitrag von 110,00 EUR angefordert.


Kann die Abbuchung des Mitgliederbeitrags per VISA-Card erfolgen?

Ja, allerdings nur über die VISA-Card und vorzugsweise nur für Mitglieder aus dem Ausland. Die Abwicklung läuft weltweit über PayPal. Dieser Service ist jetzt auf der fktg.ORG im persönlichen Bereich eingerichtet und nach dem Einloggen sichtbar. Dieser Service sollte wegen der bei der FKTG anfallenden Gebühren vorzugsweise von unseren Mitgliedern außerhalb Deutschlands genutzt werden. Mitglieder in Deutschland können direkt auf das Konto der FKTG überweisen (siehe oben)


Ich erhalte die Zeitschrift FKT nicht (mehr). Warum?

Die Zeitschrift FKT wird vom Fachverlag Schiele & Schön durch deren Druckerei als POSTVERTRIEBSSTÜCK versandt aufgrund des Adressenmaterials, das der Verlag monatlich neu von der FKTG erhält. Eine Nachsendung bei Umzug findet trotz Nachsendeantrag bei Postvertriebsstücken NICHT statt.

Insbesondere bei Neumitgliedern kann es schon mal zu Anlauffehlern kommen. Sollte also die nächste Ausgabe der FKT (im Januar und im August gibt es keine FKT-Hefte) nach der Bezahlung Ihres Mitgliederbeitrags nicht kommen, so geben Sie bitte ausschließlich der Geschäftsstelle (office@fktg.org) umgehend Nachricht. Wir werden dann mit dem Verlag überprüfen, ob bei der Übertragung der Versanddaten an den Verlag bzw. an die Druckerei ein Übertragungs- oder Tippfehler aufgetreten ist und ihn nötigenfalls umgehend beseitigen.

Sollten Sie indessen die Zeitschrift bislang erhalten haben, aber plötzlich nicht mehr erhalten, so müssen die Ursachen ermittelt werden. Manchmal ist dies der Fall, wenn das Mitglied umgezogen ist (bei Erhalt an die Privatanschrift) oder die Dienststelle gewechselt hat (Bezug an Dienstanschrift).

Bitte ändern Sie deshalb unbedingt Ihre Anschrift auf www.fktg.org. Nach dem Einloggen unter myFKTG sehen Sie Ihre "Datenprofil". Nach einem Klick auf Bearbeiten können Sie Ihre Daten eingeben bzw. ändern. Die Änderungen werden der FKTG-Geschäftsstelle als Protokoll angezeigt, die dann überprüft, ob eine Weiterleitung an den Verlag erforderlich ist. Eine extra-E-Mail an die Geschäftsstelle oder den Verlag ist NICHT nötig.

2021 gelten für Änderungen der Versandanschrift folgende Deadlines:
FKT 01-02  am 25.01.21  #  FKT 03  am 25.02.21  #  FKT 04  am 30.03.21  # 
FKT 05  am 23.04.21  #  FKT 06  am 21.05.21  #  FKT 07  am 24.06.21  # 
FKT 08-09  am 20.08.21  #  FKT 10  am 24.09.21  #  FKT 11  am 22.10.21  # 
FKT 12  am 19.11.21

Bei Eingang von Änderungen nach der angegebenen Deadline kann es vorkommen, dass die kommende Ausgabe der FKT trotzdem noch an die alte Anschrift zugestellt wird, spätestens aber nach einem Monat ohne FKT-Zustellung hilft nur die direkte Ursachenfindung. Dann muss ich Sie bitten, mir den Sachverhalt kurz per E-Mail (office@fktg.org) mitzuteilen.

Das gilt auch für eine nicht erklärbare plötzliche Einstellung der Zeitschrift, was höchst selten ist, aber manchmal durch übermäßiges Interesse an der Zeitschrift durch Nachbarn oder Postbedienstete seine Lösung fand. Bitte warten Sie nicht länger als zwei Monate mit der Information an die Geschäftsstelle, weil danach die nachträgliche kostenlose Zustellung der nicht erhaltenen Exemplare schwierig werden kann.

Eine letzte Möglichkeit für den Nichterhalt der FKT ist dann gegeben, wenn Sie den Mitgliederbeitrag für die FKTG nicht zeitnah entrichtet haben. Nach Eingang des Beitrages werden die nicht versandten Hefte nachgeholt.


Ich bin umgezogen bzw. in meinen persönlichen Daten gab es Änderungen. Was muß ich machen?

Die Zeitschrift FKT wird vom Fachverlag Schiele & Schön als POSTVERTRIEBSSTÜCK versandt aufgrund des Adressenmaterials, das sie von der FKTG erhält. Eine Nachsendung bei Umzug findet trotz Nachsendeantrag bei Postvertriebsstücken NICHT statt.

Seit der Einführung der Mitgliederdatei im FKTG-Internetserver ist jedes Mitglied gehalten, seine Datei selber zu aktualisieren. Nach dem Einloggen in die FKTG-Seiten unter myFKTG erscheinen links Ihre Persönlichen Daten. Hier können Sie Ihre Daten eingeben bzw. ändern. Die Änderungen werden der FKTG-Geschäftsstelle als Protokoll angezeigt, die dann die Daten in das Verwaltungssystem übernimmt und an den Verlag weiterleitet. Eine extra-E-Mail an die Geschäftsstelle oder gar den Verlag ist NICHT nötig.

Im Gegenteil: Bitte melden Sie Ihre Anschriftenänderung NICHT an den Verlag. Ihr Geschäftspartner als FKTG-Mitglied ist ausschließlich die FKTG-Geschäftsstelle (office@fktg.org). Reklamationen, die sich aus der falschen Meldung beim Verlag Schiele & Schön ableiten (möglicherweise voller Abbonnementspreis des FKTG-Mitglieds), werden nicht von der FKTG geregelt.

2021 gelten für Änderungen der Versandanschrift folgende Deadlines:
FKT 01-02  am 25.01.21  #  FKT 03  am 25.02.21  #  FKT 04  am 30.03.21  # 
FKT 05  am 23.04.21  #  FKT 06  am 21.05.21  #  FKT 07  am 24.06.21  # 
FKT 08-09  am 20.08.21  #  FKT 10  am 24.09.21  #  FKT 11  am 22.10.21  # 
FKT 12  am 19.11.21

Bei Eingang von Änderungen nach den angegebenen Deadlines kann es vorkommen, dass die kommende Ausgabe der FKT trotzdem noch an die alte Anschrift zugestellt wird, spätestens aber nach einem Monat ohne FKT-Zustellung hilft nur die direkte Ursachenfindung. Dann muss ich Sie bitten, mir den Sachverhalt kurz per E-Mail (office@fktg.org) mitzuteilen.


Ich habe die Zeitschrift FKT abonniert, muss ich doppelt zahlen, wenn ich FKTG-Mitglied werde?

Nein, es gibt eine Vereinbarung mit dem Verlag Schiele & Schön, dass Sie anteilmäßig nur die FKT-Hefte mit dem vollen Abonnementspreis bezahlen, die Sie bis zur Erlangung der FKTG-Mitgliedschaft erhalten haben. Anschließend greift die Mitgliedschaft und Sie erhalten die FKT im Rahmen eben dieser FKTG-Mitgliedschaft weiter.


Ich habe meinen Mitgliedsbeitrag bezahlt und brauche eine entsprechende Bescheinigung über die Zahlung?

Der Mitgliedsbeitrag wird in Deutschland und Österreich steuerlich behandelt wie eine Spende. Nach Eingang der Zahlung erhält jedes Mitglied aus DE und AT, das den Beitrag persönlich bezahlt hat, zum Jahresende eine sog. Beitragsbestätigung, aus der die Höhe und der Tag der Zahlung hervorgehen. Diese Bescheinigung dient den Mitgliedern in beiden Ländern zum steuerlichen Abzug des Mitgliederbeitrags in voller Höhe, weil die FKTG als gemeinnützig tätiger Verein (Förderung der Wissenschaft) anerkannt ist.


Soll der Mitgliedsbeitrag nicht vom Mitglied selbst, sondern zum Beispiel von dessen Firma oder Arbeitgeber bezahlt werden, so besteht die Möglichkeit, eine Rechnung, ausgestellt auf die Firma, anzufordern. In diesem Falle gibt es keine Spendenbescheinigung, weil das Unternehmen die Rechnung selbst steuerlich geltend machen kann. Die Rechnung enthält keine Umsatzsteuer (siehe Frage und Antwort dazu). Das persönliche Mitglied bleibt Schuldner des Beitrages, auch und gerade dann, wenn die Firma / der Arbeitgeber die Zahlung nicht mehr leisten will oder kann (z.B. Insolvenz)


Ich/Wir habe/n eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erhalten. Welchen prozentualen Betrag müssen wir dafür ansetzen?

Alle Rechnungen der FKTG zum Mitgliedsbeitrag enthalten keine Umsatzsteuer. Im Regelfall ist dies auch stets auf den Rechnungen vermerkt. Die FKTG ist nach dem jeweils letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Berlin für die satzungsgemäße Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit, weil sie gemeinnützigen wissenschaftlichen Zwecken dient.

Ausnahmen bilden Rechnungen zur gewerblichen Tätigkeit der FKTG, z.B. bei Verkauf von Tagungs-DVD's oder anderen Produkten, auch bei der Vergabe von Ständen für die Ausstellung während der Fachtagungen.


Ich bin arbeitslos bzw. finanziell nicht in der Lage, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Muss ich jetzt meinen Austritt erklären?

Eine pauschale Antwort darauf kann es nicht geben, weil ein finanzielles Zahlungsproblem sehr unterschiedliche Ursachen und Auswirkungen hat. Aber selbstverständlich liegt es nicht im Interesse der FKTG, dass Sie in einer solchen für Sie persönlich sehr schwierigen Situation gleich austreten müssen und damit als Wechselwirkung vom Arbeitsleben noch weiter abgekoppelt werden. Bitte schreiben (mailen: office@fktg.org) Sie in solch einem Fall an den Geschäftsführer der FKTG und schildern Sie Ihre Gründe (Vertraulichkeit wird natürlich zugesichert). Der Geschäftsführer wird Ihr Gesuch dem Vorstand zur Kenntnis geben. Wir entscheiden dann im allgemeinen recht verständnisvoll ob, und wenn ja für welchen Zeitraum wir Sie von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags entbinden können. Sie bleiben im Falle eines Aussetzens der Zahlung volles FKTG-Mitglied mit Zugang zu den Internetseiten, allerdings ohne Erhalt der gedruckten FKT.


Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Was muß ich tun?

Sie können Ihre Mitgliedschaft satzungsgemäß jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende (bis 30.09. zum 31.12.) kündigen, der jährliche Beitrag ist in jedem Falle noch zu entrichten. Sie bleiben dann auch noch Mitglied der FKTG bis zu Jahresende und erhalten bis dahin die FKT.

Eine ausserordentliche Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt ist nur in Ausnahmefällen wie schwerer Krankheit oder gar Tod des Mitglieds möglich.

Zur Kündigung reicht statt des in der Satzung vorgeschriebenen eingeschriebenen Briefes auch eine einfache E-Mail an die Geschäftsstelle der FKTG (office@fktg.org), die dann allerdings nur mit Erhalt einer Antwort-Email mit Bestätigung des Kündigungstermins gültig wird. Eine Abmeldung der Zeitschrift FKT ist nicht nötig sondern erfolgt automatisch von uns aus.

Vorstand und Geschäftsführung sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Grund für Ihren Austritt nennen. Natürlich unterliegt dieser Ihrer persönlichen Entscheidung, sollte es aber mit der FKTG selbst oder Unzufriedenheit über die Gesellschaft / Zeitschrift zusammen hängen, so wäre es im Sinne einer konstruktiven Kritik sicherlich sinnvoll, dass wir Ihre Gründe kennen. Wir hätten dann die Möglichkeit uns mit Ihren Gründen auseinander zu setzen und vielleicht, wenn es uns für die Mehrheit der Mitglieder sinnvoll erscheint, auch Dinge zu ändern.


Ich bin erst später im Jahr Mitglied geworden, muss ich trotzdem den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Ja, Sie haben dafür auf der Webseite auch sofort Zugang zu allen bereits erschienenen Ausgaben der FKT. Die aktuelle Jahresübersicht finden Sie unter http://www.fktg.org/?q=node/2255, die Artikel können Sie zum Ansehen oder Download direkt anklicken.

Bei einem Eintritt ab 1. September zahlen Sie aber nur noch die Hälfte des jeweils geltenden Mitgliedsbeitrags.

Ab Eintritt 1. November brauchen Sie für den Rest des Jahres nichts mehr bezahlen (und erhalten trotzdem die FKT ab der nächsten Ausgabe). Die nächste Beitragsfälligkeit ist dann der 15.01. des Folgejahres.


Die Mitgliedschaft wird von meiner Firma übernommen. Sie braucht dafür eine Rechnung. Geht das?

Ja, das geht. Wer den Mitgliedsbeitrag für Sie bezahlt, ist im Pinzip egal. Sie sind und bleiben aber in jedem Falle persönliches Mitglied und sind Schuldner des Beitrages, wenn die Firma den Beitrag nicht (mehr) bezahlen will oder kann (z.B. Insolvenz). Bei der Aufnahme von Neumitgliedern besteht während der Anmeldung die Möglichkeit, die Bezahlung gleich festzulegen.

Wenn Ihre Firma / Ihr Arbeitgeber den Beitrag für Sie bezahlt, senden Sie uns bitte die genaue Rechnungsanschrift der Firma, die dann von uns eine Rechnung erhält. Sollte Ihre Firma nicht zahlen, so stehen Sie als persönliches Mitglied dafür ein und sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu überweisen. Im Falle der Zahlung durch die Firma liegt dort eine Rechnung vor, eine Beitragsbestätigung für die persönliche Steuererklärung des Mitglieds wird in diesem Falle nicht ausgestellt.


Unser Mitarbeiter "Herr Soundso" ist Mitglied bei der FKTG. Da wir seine Rechnung bezahlen, möchten wir ihn als Mitglied abmelden --- oder an seiner Stelle Frau "Soundso" als neues Mitglied einwechseln. Geht das?

Das geht so nicht.

Herr "Soundso" ist und bleibt persönliches Mitglied, unabhängig davon, wer den Mitgliedsbeitrag bezahlt. Eine Kündigung ist nur durch ihn selbst zum Ende eines jeweiligen Jahres möglich. Frau "Soundso" kann selbstverständlich gern neues Mitglied der FKTG werden und Sie als Firma können auch ihren Mitgliedsbeitrag übernehmen. Allerdings muss Frau "Soundso" einen eigenen Mitgliedsantrag hier auf den Internetseiten der FKTG stellen und dabei gleich die Rechnungsanschrift eingeben. In vorheriger Abstimmung mit dem bisherigen Mitglied, der Firma, dem nachfolgenden Mitglied und der Geschäftsstelle (office@fktg.org) können auch unterjährige Lösungen erreicht werden.