Hochschul-Absolventenpreis der FKTG

Dieser Preis dient der Auszeichnung hervorragender Abschlussarbeiten von Absolventinnen und Absolventen (Universitäten und Hochschulen), die auf den Gebieten Fernsehen, Film und elektronische Medien ihre Bachelor- und Masterarbeiten angefertigt haben.

  • Der Preis wird jährlich für zwei Arbeiten verliehen. Entsprechend dem Zweijahresturnus der FKTG-Fachtagung werden jeweils vier Absolventen während der Veranstaltung geehrt (je Jahr je ein Kandidat mit einer Bachelor- und einer Masterarbeit).
  • Die Dotierung der Preise wird vom Vorstand festgelegt. Ihre Höhe soll nicht unter 250,- Euro liegen.

 

Im Einzelnen sind die Vergabebestimmungen wie folgt festgelegt:

Vorschläge von Kandidaten:

In Anlehnung an den Zweijahresturnus der FKTG-Fachtagung erfolgt die Ausschreibung für den 2-Jahres-Zeitraum vom 1.10. im dritten Jahr vor der FKTG-Fachtagung bis zum 30.9. im Jahr vor der FKTG-Fachtagung. Mit Fristsetzung zum 31.10. fordert der Vorsitzende des Preiskomitees über die Geschäftsführung die Hochschul-Absolventen zur Meldung auf. Eine entsprechende Veröffentlichung soll, wenn dem kein Sperrvermerk entgegensteht, in den einschlägigen Fachzeitschriften erfolgen. Die Meldung erfolgt in der Regel über die in der FKTG tätigen Hochschullehrer an das zuständige Preiskomitee oder die Geschäftsführung. Eine Selbstbewerbung ist in Ausnahmefällen möglich. Der Kandidat muss nicht Mitglied der FKTG sein. Der Meldung sind die Abschlussarbeiten, das Abschlusszeugnis, ein Lebenslauf und eine Kurzbeschreibung (ca. 1 Seite) der Diplomarbeit in digitaler Form (z.B. PDF) beizufügen. Das Abschlusszeugnis soll im Ausschreibungszeitraum ausgefertigt sein. Bei geheimhaltungswürdigen Arbeiten oder Arbeiten mit Sperrvermerk hat der Bewerber eine schriftliche Einverständniserklärung der Firma oder Institution beizufügen. Die Mitglieder des Preiskomitees können auf Antrag eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnen.

Auswahl des Preisträgers und Preisverleihung:

Das Preiskomitee prüft die eingegangenen Meldungen und die Diplomarbeiten bezüglich ihrer Preiswürdigkeit und führt einen entsprechenden Mehrheitsbe-schluss herbei. Dieser Beschluss wird bis zum Ende des Jahres dem Vorstand der FKTG mitgeteilt. Nach Vorschlag des Preiskomitees entscheidet der Vorstand über die Vergabe der Preise. Die Entscheidungen des Preiskomitees und des Vorstandes sind nicht anfechtbar. Die Überreichung der Preise und Urkunden erfolgt in der Regel während der FKTG-Fachtagung. Spätestens einen Monat vor der Preisübergabe übermittelt der Vorsitzende des Preis-komitees den Text für die Urkunden an den Vorsitzenden der FKTG und die Geschäftsführung. Die Preisverleihung wird in geeigneter Weise in den einschlägigen Fachzeitschriften publiziert.

Zusammensetzung und Wahl des Preiskomitees:

Das Preiskomitee besteht aus dem Vorsitzenden und 2 Beisitzern. Je ein Mitglied soll aus den Bereichen Universität und Hochschule, ein weiteres aus anderen Bereichen (Industrie, Behörde, Rundfunk etc.) kommen. Das Preiskomitee wird vom Vorstand für vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

(Fassung vom 25.1.1999)